§ 3 Transfermarkt
Abs. 1 - Durchführung von Transfers
1 Sofern ein Transfer im Forum für Transferbestätigungen von beiden Managern schlüssig und übereinstimmend bestätigt wurde, ist er durchführbar.
2 Für die Durchführung des Transfers ist der unmissverständliche Inhalt der Transfermeldung maßgeblich.
3 Es werden 24 Stunden vor einem Spieltag keine Transfers durchgeführt, es sei denn, beide Transferpartner bringen diesen Wunsch gegenüber eines Admins zum Ausdruck.
4 Unabhängig von Satz 1 werden Transfers auch dann durchgeführt, wenn eine einseitige Willensäußerung vorliegt und eine Gebotsbindung nach Abs. 2 besteht.
5 Das Kommentieren von Transferthreads ist nicht gestattet und wird pro Kommentierung mit 250.000 € bestraft.
6Für die Durchführung eines Transfers, müssen sich die transferierenden Spieler, zum Zeitpunkt der Transfermeldung, im eigenen Team oder als Leihe in einem aktiven SIM-Verein (innerhalb der Serie A, La Liga, PL oder BuLi) befinden.
7 Ein vorzeitiger Wechsel, noch bevor ein Spieler sich bei einem aktiven SIM-Team befindet, ist möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten: Steht in real ein kommender Wechsel eines Spielers zu einem SIM-Team an, kann der Manager frühestens 30 Tage vor dem realen Wechselzeitpunkt, den Spieler in einem Transfer berücksichtigen. Die Anforderung eines Angebotes bzgl. Einberufung oder das "Hochziehen" eines Jugendspielers im Forum, bleibt weiterhin zwingend.
Abs. 2 - Gebotsbindung
1 Alle Gebote im Angebots- und Suchbereich, die einen Geldwert beinhalten, bringen keinen Verhandlungs- sondern einen direkten Transferwillen zum Ausdruck.
2 Dieser Wille ist ausreichend um an eine Transferdurchführung gebunden zu werden.
3 Das Editieren in Angebots- und Suchthreads ist künftig nur noch den jeweiligen Erstellern der Threads genehmigt.
4 Sollten Beiträge dennoch ohne ersichtlichen Grund in den Angebots- und Suchthreads bearbeitet werden, wird dies mit 250.000 € bestraft.
Abs. 3 - Wechselsperren
1 Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen in der Transfermöglichkeit eines Spielers, weder in Dauer noch in Anzahl.
Abs. 4 - Steuern
1 Jeder Transfer, der einen Geldwert beinhaltet, wird mit dem derzeit aktuellen Steuersatz versteuert.
2 Der aktuelle Steuersatz beträgt 10 %.
3 Schuldner dieser Transfersteuer ist der Geldzuwendende (Käufer).
4 Ausgenommen von der Besteuerung sind Auktionen, Einberufungen, Ausberufungen, Leihen und reine Spielertauschgeschäfte ohne Geldfluss.
Abs. 5 - Leihen
1 Jeder Verein darf gleichzeitig 4 Spieler ausleihen und 8 Spieler verleihen.
2 Leihen sind entweder bis zur Saisonhälfte oder bis zum Saisonende möglich und dürfen bis zum jeweiligen 26.Spieltag gemeldet werden.
3 Die minimale Leihgebühr pro Saisonhalbjahr beträgt 100.000 €, die maximale Gebühr pro Halbjahr 500.000 €.
4 Die vorfristige Auflösung einer Leihe ist möglich. Eine Bestätigung beider Vertragspartner (Leiher und Verleiher) ist hierbei zwingend, es sei denn, der Verleiher kann mit Verweis (Hyperlink) auf die Leihvereinbarung nachweisen, dass er die Leihe alleine auflösen darf.
5Sind sich beide Vertragspartner einer Leihe über die Auflösung einig, so entsteht eine Gebühr von 250.000 €, die von einer der beiden Vertragsparteien zu tragen ist.
6 Ist darüber hinaus eine Entschädigung für den entleihenden Verein vereinbart, so kann diese den zeitanteiligen Betrag der Restleihe nicht übersteigen.
7 Ist der entleihende Verein managerlos, so kann die Leihauflösung unter Zahlung der zeitanteiligen Entschädigungssumme erfolgen.
8 Die Vereinbarung von Kaufoptionen ist zulässig und muss bis zum 31.05 des jeweiligen Jahres gezogen werden.
Abs. 6 - Teamleihen
1 Jeder Manager darf einen Spieler an sein 2. Team verleihen
2 Die Leihe darf nur bis SH oder SE abgeschlossen werden, wobei mindestens noch 7 Ligaspiele (vor dem 28.Ligaspieltag) bevorstehen müssen
3 Die Leihe ist kostenlos
4 Die Leihe kann nicht vorzeitig beendet werden
5 Sofern der Spieler verkauft wird, verbleibt er für die Dauer der Restleihe bei seinem Verein. (Es wechseln nur die Transferrechte)
Abs. 7 - Entlassungen
1 Das Entlassen eines Spielers aus seinem Vertrag kostet 250.000 €.
Abs. 8 - Transfers zur Rückrunde/Saisonende
1 Die Meldung von Transfers, die erst zur Rückrunde oder zum Saisonende durchgeführt werden sollen, ist gestattet.
2 Ausdrücklich erlaubt ist es künftig, Bestandteile eines Transfers zur Rückrunde oder zum jeweiligen Saisonende durchzuführen.
3 Darüber hinaus ist einer Verlagerung von Transferbestandteilen nicht zulässig.
Abs. 9 - Ratenzahlung
1 Die Zahlung eines vereinbarten Geldwerts in einem Transfers ist auf Raten möglich, sofern von beiden Transferpartnern gewünscht und bestätigt.
2 Die Raten können maximal bis zum Saisonende, jedoch nicht darüber hinaus vereinbart werden.
3 Die maximale Anzahl von Ratenzahlungsterminen innerhalb eines Transfers ist auf 2 begrenzt.
4 Sobald ein Spieler erneut wechselt der auf Raten erworben wurde und die Raten noch nicht komplett bezahlt sind, ist die noch fehlende Rate sofort zu begleichen
Abs. 10 - Strafen
Das Kommentieren von Transfermeldungen, vor der Bestätigung des zweiten Managers, ist nicht gestattet und wird mit einer Summe von 3.000.000€ vereinsseitig (Erst-/Hauptteam) bestraft.
Bei wiederholtem Regelverstoß kann die Simleitung die Geldstrafe zu Ungunsten des Kommentierenden anpassen.
Abs. 1 - Durchführung von Transfers
1 Sofern ein Transfer im Forum für Transferbestätigungen von beiden Managern schlüssig und übereinstimmend bestätigt wurde, ist er durchführbar.
2 Für die Durchführung des Transfers ist der unmissverständliche Inhalt der Transfermeldung maßgeblich.
3 Es werden 24 Stunden vor einem Spieltag keine Transfers durchgeführt, es sei denn, beide Transferpartner bringen diesen Wunsch gegenüber eines Admins zum Ausdruck.
4 Unabhängig von Satz 1 werden Transfers auch dann durchgeführt, wenn eine einseitige Willensäußerung vorliegt und eine Gebotsbindung nach Abs. 2 besteht.
5 Das Kommentieren von Transferthreads ist nicht gestattet und wird pro Kommentierung mit 250.000 € bestraft.
6Für die Durchführung eines Transfers, müssen sich die transferierenden Spieler, zum Zeitpunkt der Transfermeldung, im eigenen Team oder als Leihe in einem aktiven SIM-Verein (innerhalb der Serie A, La Liga, PL oder BuLi) befinden.
7 Ein vorzeitiger Wechsel, noch bevor ein Spieler sich bei einem aktiven SIM-Team befindet, ist möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten: Steht in real ein kommender Wechsel eines Spielers zu einem SIM-Team an, kann der Manager frühestens 30 Tage vor dem realen Wechselzeitpunkt, den Spieler in einem Transfer berücksichtigen. Die Anforderung eines Angebotes bzgl. Einberufung oder das "Hochziehen" eines Jugendspielers im Forum, bleibt weiterhin zwingend.
Abs. 2 - Gebotsbindung
1 Alle Gebote im Angebots- und Suchbereich, die einen Geldwert beinhalten, bringen keinen Verhandlungs- sondern einen direkten Transferwillen zum Ausdruck.
2 Dieser Wille ist ausreichend um an eine Transferdurchführung gebunden zu werden.
3 Das Editieren in Angebots- und Suchthreads ist künftig nur noch den jeweiligen Erstellern der Threads genehmigt.
4 Sollten Beiträge dennoch ohne ersichtlichen Grund in den Angebots- und Suchthreads bearbeitet werden, wird dies mit 250.000 € bestraft.
Abs. 3 - Wechselsperren
1 Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen in der Transfermöglichkeit eines Spielers, weder in Dauer noch in Anzahl.
Abs. 4 - Steuern
1 Jeder Transfer, der einen Geldwert beinhaltet, wird mit dem derzeit aktuellen Steuersatz versteuert.
2 Der aktuelle Steuersatz beträgt 10 %.
3 Schuldner dieser Transfersteuer ist der Geldzuwendende (Käufer).
4 Ausgenommen von der Besteuerung sind Auktionen, Einberufungen, Ausberufungen, Leihen und reine Spielertauschgeschäfte ohne Geldfluss.
Abs. 5 - Leihen
1 Jeder Verein darf gleichzeitig 4 Spieler ausleihen und 8 Spieler verleihen.
2 Leihen sind entweder bis zur Saisonhälfte oder bis zum Saisonende möglich und dürfen bis zum jeweiligen 26.Spieltag gemeldet werden.
3 Die minimale Leihgebühr pro Saisonhalbjahr beträgt 100.000 €, die maximale Gebühr pro Halbjahr 500.000 €.
4 Die vorfristige Auflösung einer Leihe ist möglich. Eine Bestätigung beider Vertragspartner (Leiher und Verleiher) ist hierbei zwingend, es sei denn, der Verleiher kann mit Verweis (Hyperlink) auf die Leihvereinbarung nachweisen, dass er die Leihe alleine auflösen darf.
5Sind sich beide Vertragspartner einer Leihe über die Auflösung einig, so entsteht eine Gebühr von 250.000 €, die von einer der beiden Vertragsparteien zu tragen ist.
6 Ist darüber hinaus eine Entschädigung für den entleihenden Verein vereinbart, so kann diese den zeitanteiligen Betrag der Restleihe nicht übersteigen.
7 Ist der entleihende Verein managerlos, so kann die Leihauflösung unter Zahlung der zeitanteiligen Entschädigungssumme erfolgen.
8 Die Vereinbarung von Kaufoptionen ist zulässig und muss bis zum 31.05 des jeweiligen Jahres gezogen werden.
Abs. 6 - Teamleihen
1 Jeder Manager darf einen Spieler an sein 2. Team verleihen
2 Die Leihe darf nur bis SH oder SE abgeschlossen werden, wobei mindestens noch 7 Ligaspiele (vor dem 28.Ligaspieltag) bevorstehen müssen
3 Die Leihe ist kostenlos
4 Die Leihe kann nicht vorzeitig beendet werden
5 Sofern der Spieler verkauft wird, verbleibt er für die Dauer der Restleihe bei seinem Verein. (Es wechseln nur die Transferrechte)
Abs. 7 - Entlassungen
1 Das Entlassen eines Spielers aus seinem Vertrag kostet 250.000 €.
Abs. 8 - Transfers zur Rückrunde/Saisonende
1 Die Meldung von Transfers, die erst zur Rückrunde oder zum Saisonende durchgeführt werden sollen, ist gestattet.
2 Ausdrücklich erlaubt ist es künftig, Bestandteile eines Transfers zur Rückrunde oder zum jeweiligen Saisonende durchzuführen.
3 Darüber hinaus ist einer Verlagerung von Transferbestandteilen nicht zulässig.
Abs. 9 - Ratenzahlung
1 Die Zahlung eines vereinbarten Geldwerts in einem Transfers ist auf Raten möglich, sofern von beiden Transferpartnern gewünscht und bestätigt.
2 Die Raten können maximal bis zum Saisonende, jedoch nicht darüber hinaus vereinbart werden.
3 Die maximale Anzahl von Ratenzahlungsterminen innerhalb eines Transfers ist auf 2 begrenzt.
4 Sobald ein Spieler erneut wechselt der auf Raten erworben wurde und die Raten noch nicht komplett bezahlt sind, ist die noch fehlende Rate sofort zu begleichen
Abs. 10 - Strafen
Das Kommentieren von Transfermeldungen, vor der Bestätigung des zweiten Managers, ist nicht gestattet und wird mit einer Summe von 3.000.000€ vereinsseitig (Erst-/Hauptteam) bestraft.
Bei wiederholtem Regelverstoß kann die Simleitung die Geldstrafe zu Ungunsten des Kommentierenden anpassen.
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