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Regelwerk
#4
§ 4 Draft/Einberufungen/Ausberufungen


Abs. 1 - Amateurspieler/Jugendspieler


1 Alle Spieler aus dem Jugend- und Amateurbereich eures Vereins können einberufen werden.
2 Das Mindestalter für einzuberufende Jugend- und Amateurspieler beträgt 16 Jahre.
3 Pro Einberufenen Amateur - bzw. Jugendspieler wird eine Gebühr von 500.000 € erhoben.
4 Bei der Einberufung ist die maximale Kadergrenze zu wahren und ein Jugend- oder Amateurspieler kann erst dann zu einem anderen Verein transferiert werden, wenn die Einberufung abgeschlossen ist.
5 Die Einberufung hat separat im dafür vorgesehenen Forenbereich unter Angabe eines gültigen Links zur Vereinshomepage zu erfolgen.
6 Bei Fehlen des Links wird ein Transfer nicht durchgeführt.
7a Wechselt ein Spieler aus der B-Mannschaft/Jugend eines anderen Teams in die B-Mannschaft/Jugend des SIM-Teams, kann ihn der User sofort gegen die übliche Gebühr (§4 Abs. 1.3) einberufen.
7b Wechselt ein Spieler aus der A-Mannschaft eines anderen Teams in die B-Mannschaft/Jugend des SIM-Teams, kann ihn der User sofort gegen eine Gebühr von 2 Mio einberufen.
7c Beide Arten des Hochziehen belasten nicht das Einberufungskontingent.
8. Wenn ein fester Wechsel zu einem anderen Verein schon fest steht kann ein Spieler nicht mehr einberufen werden.

Abs. 2 - Draftpool und Einberufungen


1 Wechselt ein Spieler, welcher derzeit nicht bei einem aktiv am sim-internen Ligabetrieb teilnehmenden Sim-Verein spielt, in der Realität fest oder per Leihe zu einem Sim-Verein, so wird dieser zu einem Draftpool hinzugefügt.
2 Jeder Manager hat die Möglichkeit einen Spieler der im Draftpool unter seinen Team gelistet ist gegen eine Gebühr zu verpflichten und somit diesen aus dem Pool zu kaufen. Aufsteiger können zwei Spieler aus dem Draftpool des eigenen Teams gegen eine Gebühr verpflichten.
3 Des Weiteren hat jeder Manager die Möglichkeit einen zweiten Spieler der im Draftpool unter seinen Team gelistet ist gegen eine Gebühr zu verpflichten und somit diesen aus dem Pool zu kaufen. Dabei verzichtet er allerdings auf seinen eigenen Draftplatz.
4a Eine Einberufung aus dem Draftpool ist bis zu dem 07.09. einer jeden Saison möglich. Danach wird der Draftpool für Einberufungen geschlossen.
4b Wenn ein Manager für eine längere Zeit nicht im Forum aktiv war und keine Einberufung bis zum 7.9. getätigt hat, greift am 8.9. die Zwangseinberufung. Bedingungen: Das Konto ist ausreichend gedeckt und der Spieler hat einen Mehrwert für den Verein, um diesen für die Zukunft attraktiv zu halten.
4c Ändert sich das RL-Transferdatum eines in der Zukunft liegenden Transfers in die Vergangenheit (Einberufungsphase bereits vorbei), hat der Manager nach dazugehöriger News (tm.de, Vereins-HP) zwei Wochen Zeit diesen Transfer auch 'nachträglich' einzuberufen.
5 Nachdem Ihr das Einberfungsangebot erhalten habt, verbleiben euch 14 Tage maximal allerdings bis zum 14.09. Zeit das Angebot anzunehmen. Solltet Ihr es verpassen das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen so verbleibt der Spieler im Draftpool. Allerdings erhaltet ihr nicht die Einberufungsmöglichkeit zurück.
6 Die festgelegte Einberufungsgebühr ist nicht verhandelbar.
7 In den Transferperioden außerhalb des Drafts (Winter) sind pro Verein zwei (kostenpflichtige) Einberufungen möglich. Spieler, die nicht einberufen wurden, wandern automatisch in den Draftpool.

Abs. 3 - Draft


1 Der Draft startet jede Saison am 15.09. Dabei kann jeder Verein einen noch verfügbaren Spieler aus dem Draftpool zu sich in den Kader ziehen.
2 Die Reihenfolge der Drafts wird aus den Platzierungen der Vorsaison ermittelt. Diesbezüglich werden die Plätze jeweils zwischen den Meistern und CL-Teilnehmern, den EL-Teilnehmern, den EL-Qulaifikationsteilnehmern, den Vereinen, die weder für das internationale Geschäft qualifiziert sind noch absteigen sowie den Aufsteigern gelost. Die Draftplätze werden dabei in umgekehrter Reihenfolge der eben aufgelisteten Töpfe vergeben.
3 Die Reihenfolge der Draftplätze wird im Forum bekanntgegeben.
4 Jeder Manager hat nach Aufruf seines Teams zur Auswahl eines Spielers einen Tag Zeit (24h) um einen Spieler aus dem Draftpool zu ziehen. Die Manager werden zusätzlich per PN erinnert. Verstreicht diese Zeit, so ist automatisch das nächste Team dran.
5 Die Vergabe von Spielern an nicht besetzte Teams erfolgt durch die Admins.
6 Alle Spieler die nach dem Draft noch im Draftpool vorhanden sind, werden den Auktionspools zugewiesen.


Abs. 4 - Ausberufungen


1a Wechselt ein Spieler eures Sim-Vereins in der Realität zu einem anderen Verein, der in der Sim in einer der aktiven Ligen vertreten ist, so könnt ihr ihn innerhalb der Transferperiode ausberufen.
1b Wechselt/Spielt ein Spieler eures Sim-Vereins in der Realität zu/bei einem anderen Verein, der nicht am Ligabetrieb teilnimmt, oder wird entlassen oder ist vereinslos, so habt ihr die Möglichkeit den Spieler jederzeit auszuberufen.
2 Für die Ausberufung erhaltet ihr eine Zahlung in Höhe des aktuellen Wertes des Spielers bei transfermarkt.de.
3 Ist der Verein, zu welchem der Spieler wechselt, nicht aktiven am Ligabetrieb der Sim beteiligt, so wechselt der Spieler zu diesem.
4 Ist der Verein, zu welchem der Spieler wechselt, aktiven am Ligabetrieb der Sim beteiligt, so wechselt der Spieler in den Draftpool und kann überdies vom neuem Verein einberufen werden, insofern dieser noch mindestens ein Einberufungskontingent hat.


Abs. 5 - Trade

1 Jedes Team kann seinen Darftplatz zum Tausch gegen Spieler und/oder Geld anbieten.
2 Teams die den Draftplatz tauschen verlieren ihre zusätzliche Einberufungsoption aus Abs. 2 - Draftpool und Einberufungen §3 und nehmen somit am Draft teil.
3 Draftplätze können im entsprechenden Bereich angeboten werden. (siehe hier)
4 Ein Tausch der Draftplätze muss im Transfermeldungsbereich gemeldet werden. (siehe hier)

Real Sociedad San Sebastián
Aston Villa
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Regelwerk - Glasi - 03-09-2020, 08:39:43
RE: Regelwerk - Glasi - 03-09-2020, 08:39:58
RE: Regelwerk - Glasi - 03-09-2020, 08:40:10
RE: Regelwerk - Glasi - 03-09-2020, 08:40:20
RE: Regelwerk - Glasi - 03-09-2020, 08:40:31



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