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03-09-2020, 08:39:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2021, 17:59:20 von Fabi^^^.)
§ 1 – Allgemeines
Abs. 1 - Ordentlicher Umgang
Mitglieder dieser Simulation haben einen ordentlichen, respektvollen Umgang zu pflegen. Dies beinhaltet im Wesentlichen:
1. Beleidigungen vermeiden (öffentlich als auch über private Nachrichten)
2. Betrug oder Handlungen, die wissentlich und wollentlich darauf abzielen eine andere Person zu Schaden, sind zu unterlassen
3. Spammen in Bereichen, die nicht dafür ausgewiesen sind, kann als Störend empfunden werden und ist daher zu unterlassen
4. Absichtlich schadhaftes Managen eines Vereins wird ebenso nicht toleriert und bei Zuwiderhandlung mit Sanktionen belegt
Abs. 2 - Simleitung
1 Die Simleitung besteht aus einer abwechselnden Zahl an Mitgliedern, welche dazu bestimmt sind den Fortbestand dieser Simulation durch nachhaltige, positive Einflüsse zu gewähren.
2 In der Wahrnehmung ihrer administrativen Pflichten obliegt ihnen die Wahrung des ordentlichen Umgangs und darüber hinaus die technische und organisatorische Ausrichtung der Simulation.
3 Den Mitgliedern der Simleitung ist es gestattet Beiträge zu Löschen oder zu Sperren sofern diese eine Zuwiderhandlung nach § 1 Abs. 1 (Ordentlicher Umgang) darstellen.
Abs. 3 – DFL-Richtlinien
1 Das Darstellen und Verwenden von Bildern, die Spieler der 1., 2. und 3. Bundesliga erkenntlich machen, ist verboten und führt zur entsprechenden Löschung dieser Bilder.
2 Selbiges gilt für die Verwendung von Vereinslogos der genannten deutschen Profi-Ligen.
Abs. 4 – Doppel-Accounts
1 Doppel-Accounts, sind zwei verschiedene Nutzerkonten im Forum oder im Websoccer, die von ein und derselben natürlichen Person erstellt wurden, mit dem impliziten Zweck des Vortäuschens zweier verschiedener Identitäten.
2 Diese Handlung hat den sofortigen Ausschluss von der Community und das Löschen aller erstellten Accounts dieser natürlichen Person zur Folge.
3 Ausgenommen von dieser Regelung ist ein zweiter Account einer natürlichen Person für Interimstätigkeiten bei einem Verein.
Abs. 5 - Anfängerschutz / neue Manager
1 Es ist notwendig eine Transferliste mit den aktuell angebotenen Spielern zu erstellen. Vor Meldung und Durchführung eines Transfers muss die Transferliste mindestens 5 Tage Bestand haben. Erhaltenene Gebote sollen zur maximalen Transparenz im Thread gesammelt gelistet werden, HGs sollen offengelegt/veröffentlicht werden.
2 Jeder Manager, der bislang wenig Erfahrung im Umgang mit Online-Managern hat oder objektiv nachteilige Transfers, die nach herrschender Meinung dem Verein nachhaltig schaden, durchführt, steht für einen Zeitraum von mind. 4 Wochen unter Anfängerschutz. Transfers innerhalb der Schutzphase können von den Admins gecancelt oder zurückgestellt werden. Es obliegt einzig und allein der Administration Schutzphasen zu verlängern und Deals nach Ablauf der 4 Wochen rückabzuwickeln.
3 Sollte der neue Manager bisher noch keine Sim-Erfahrung gesammelt haben, wird ihm ein Mentor zugeteilt. Sollte der neue Manager schon in anderen Sims Erfahrungen gesammelt haben, ist das Mentoring-Angebot optional. Transfers zwischen Mentor und User sind strengstens untersagt. Auch ein gewinnbringender Dritttransfer(*1) wird mit drakonischem Ausmaß bestraft.
Abs. 6 – Interimsmanager
1 Freie Vereine können von aktiven Managern übergangsweise übernommen werden, solange kein Interessent für diesen Klub vorhanden ist.
2 Der Interimsmanager darf keinen Klub aus der Liga übernehmen, in der er mit seinem Stammverein aktiv ist.
3 Es dürfen keine Transfers oder Leihen mit dem eigenen Stammverein getätigt werden.
4 Das Handeln auf dem Transfermarkt muss einen nachhaltigen Nutzen für den Interimsverein haben und darf nach herrschender Meinung den Verein in seinen Mitteln nicht schlechter stellen als vor der Übernahme des Interimsmanagers. Die Beurteilung dessen obliegt im Streitfall einer Entscheidung durch das Sim-Team.
5 Vor Meldung und Durchführung eines Transfers muss die Transferliste mindestens 5 Tage Bestand haben. Darüber hinaus sind - um Transparenz und einen größtmöglichen Ertrag zu erwirtschaften sind - die wertvollsten Spieler der IM-Teams vor Transfervollzug mindestens 3 Tage in einen Einzelthread zu stellen. Erhaltenene Gebote sollen zur maximalen Transparenz im Thread gesammelt gelistet werden, HGs sollen offengelegt/veröffentlicht werden.
6 Interimsmanager dürfen keine Kredite oder Anlagen durchführen.
7 Thementitel im Bereich Transfermarkt (Biete, Suche, Draft, Transfermeldung) müssen mit [IM] gekennzeichnet werden.
(*1) Dritttransfer: Tritt in Kraft, sobald ein Mentor einen Vorteil von einem Transfer zwischen Mannschaft X & Y zieht, da er bereits einen weiteren Deal mit einem der beteiligten Teams in Aussicht sieht. Die Interpretation dieses Vorteils obliegt einzig und allein der Administration
Stand: 13.01.2021
Real Sociedad San Sebastián
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03-09-2020, 08:39:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2020, 08:08:40 von Fuchsl.)
§ 2 - Pflichten des Managers
Abs. 1 – Aufstellung
1 Jeder Manager ist verpflichtet im Websoccer für angekündigte und angesetzte Spiele eine Aufstellung einzugeben.
2 Sollte die Abgabe einer Aufstellung durch dokumentierte Abwesenheit nicht möglich sein, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Aufstellung durch ein Mitglied der Simleitung abgegeben wird.
3 Hierzu ist einem Admin die Aufstellung nachrichtlich zuzustellen und die Termine für die vertretungsweisen Abgaben zu nennen.
4 Es gibt keine entschuldbaren Nichtabgaben der Aufstellung.
5Sofern ein Team ohne Aufstellung antritt, generiert der Computer automatisch eine Aufstellung, das hieraus entstandene Ergebnis hat Bestand und wird gewertet.
6 Geben beide Manager keine Aufstellung für die jeweils konkurrierenden Teams ab, so wird das Spiel aus Wettbewerbsgründen automatisch vom Websoccer generiert.
7 Bei häufigen Nichtabgaben sowie nicht dokumentierten und damit unentschuldigten Abwesenheitszeiten behält sich die Simleitung die Entlassung des Managers vor.
Abs. 2 – Finanzen
1 Die finanziellen Geschicke liegen in der vollen Verantwortung des Managers eines Vereins.
2 Es ist stets zu gewährleisten, dass das Bankkonto einen positiven Betrag aufweist.
3 Bei Angebotsabgabe bzw. einer Transfermeldung, müssen sich mindestens 90% der Geldsumme auf dem Konto des Geldgebenden befinden. Unterschreitet der Geldgebende diese 90%, so wird zusätzlich eine Strafgebühr von 25% der Geldsumme fällig.
4 Verschuldet sich durch Satz 3 ein Verein, so muss er binnen 14 Tagen wieder einen positiven Kontostand aufweisen. Bei Nichtbeachtung ist mit Sanktionen, auch in Form von Versteigerungen, zu rechnen.
Abs. 3 – Kadergrenze
1Aktuell ist eine Obergrenze von 35 Spielern sowie eine Untergrenze von 18 Spielern für einen Verein verpflichtend.
2 Bei Über- oder Unterschreiten dieser Grenze ist von sanktionierenden Maßnahmen auszugehen, welche u.a. in der Zwangsauktionierung oder Geldstrafe liegen.
Abs. 4 – Bonuszahlungen
1 Das Pflegen eines Newsthreads ist einem Manager freigestellt.
2 Aktuelle Bonuszahlungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung des Bonuszahlungs-Threads: Forenprämien beantragen.
Abs. 5 – Spielerpositionsänderungen
Der Manager ist verpflichtet, die Summe der Einsätze auf einer bestimmten position im entsprechenden Thread zu posten.
Ebenso muss ein Link gepostet werden, in dem die gespielten Positionen ersichtlich sind.
Die allgemein Übersichtsseite auf TM.de genügt hier nicht.
Beispiel:
Thomas Müller bitte MS hinzufügen
Detailseite: Thomas Müller | Spiele als MS
Gespielte Spiele als MS innerhalb der letzten drei Saison: 5
Real Sociedad San Sebastián
Aston Villa
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03-09-2020, 08:40:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-09-2020, 08:47:57 von Glasi.)
§ 3 Transfermarkt
Abs. 1 - Durchführung von Transfers
1 Sofern ein Transfer im Forum für Transferbestätigungen von beiden Managern schlüssig und übereinstimmend bestätigt wurde, ist er durchführbar.
2 Für die Durchführung des Transfers ist der unmissverständliche Inhalt der Transfermeldung maßgeblich.
3 Es werden 24 Stunden vor einem Spieltag keine Transfers durchgeführt, es sei denn, beide Transferpartner bringen diesen Wunsch gegenüber eines Admins zum Ausdruck.
4 Unabhängig von Satz 1 werden Transfers auch dann durchgeführt, wenn eine einseitige Willensäußerung vorliegt und eine Gebotsbindung nach Abs. 2 besteht.
5 Das Kommentieren von Transferthreads ist nicht gestattet und wird pro Kommentierung mit 250.000 € bestraft.
6Für die Durchführung eines Transfers, müssen sich die transferierenden Spieler, zum Zeitpunkt der Transfermeldung, im eigenen Team oder als Leihe in einem aktiven SIM-Verein (innerhalb der Serie A, La Liga, PL oder BuLi) befinden.
7 Ein vorzeitiger Wechsel, noch bevor ein Spieler sich bei einem aktiven SIM-Team befindet, ist möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten: Steht in real ein kommender Wechsel eines Spielers zu einem SIM-Team an, kann der Manager frühestens 30 Tage vor dem realen Wechselzeitpunkt, den Spieler in einem Transfer berücksichtigen. Die Anforderung eines Angebotes bzgl. Einberufung oder das "Hochziehen" eines Jugendspielers im Forum, bleibt weiterhin zwingend.
Abs. 2 - Gebotsbindung
1 Alle Gebote im Angebots- und Suchbereich, die einen Geldwert beinhalten, bringen keinen Verhandlungs- sondern einen direkten Transferwillen zum Ausdruck.
2 Dieser Wille ist ausreichend um an eine Transferdurchführung gebunden zu werden.
3 Das Editieren in Angebots- und Suchthreads ist künftig nur noch den jeweiligen Erstellern der Threads genehmigt.
4 Sollten Beiträge dennoch ohne ersichtlichen Grund in den Angebots- und Suchthreads bearbeitet werden, wird dies mit 250.000 € bestraft.
Abs. 3 - Wechselsperren
1 Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen in der Transfermöglichkeit eines Spielers, weder in Dauer noch in Anzahl.
Abs. 4 - Steuern
1 Jeder Transfer, der einen Geldwert beinhaltet, wird mit dem derzeit aktuellen Steuersatz versteuert.
2 Der aktuelle Steuersatz beträgt 10 %.
3 Schuldner dieser Transfersteuer ist der Geldzuwendende (Käufer).
4 Ausgenommen von der Besteuerung sind Auktionen, Einberufungen, Ausberufungen, Leihen und reine Spielertauschgeschäfte ohne Geldfluss.
Abs. 5 - Leihen
1 Jeder Verein darf gleichzeitig 4 Spieler ausleihen und 8 Spieler verleihen.
2 Leihen sind entweder bis zur Saisonhälfte oder bis zum Saisonende möglich und dürfen bis zum jeweiligen 26.Spieltag gemeldet werden.
3 Die minimale Leihgebühr pro Saisonhalbjahr beträgt 100.000 €, die maximale Gebühr pro Halbjahr 500.000 €.
4 Die vorfristige Auflösung einer Leihe ist möglich. Eine Bestätigung beider Vertragspartner (Leiher und Verleiher) ist hierbei zwingend, es sei denn, der Verleiher kann mit Verweis (Hyperlink) auf die Leihvereinbarung nachweisen, dass er die Leihe alleine auflösen darf.
5Sind sich beide Vertragspartner einer Leihe über die Auflösung einig, so entsteht eine Gebühr von 250.000 €, die von einer der beiden Vertragsparteien zu tragen ist.
6 Ist darüber hinaus eine Entschädigung für den entleihenden Verein vereinbart, so kann diese den zeitanteiligen Betrag der Restleihe nicht übersteigen.
7 Ist der entleihende Verein managerlos, so kann die Leihauflösung unter Zahlung der zeitanteiligen Entschädigungssumme erfolgen.
8 Die Vereinbarung von Kaufoptionen ist zulässig und muss bis zum 31.05 des jeweiligen Jahres gezogen werden.
Abs. 6 - Teamleihen
1 Jeder Manager darf einen Spieler an sein 2. Team verleihen
2 Die Leihe darf nur bis SH oder SE abgeschlossen werden, wobei mindestens noch 7 Ligaspiele (vor dem 28.Ligaspieltag) bevorstehen müssen
3 Die Leihe ist kostenlos
4 Die Leihe kann nicht vorzeitig beendet werden
5 Sofern der Spieler verkauft wird, verbleibt er für die Dauer der Restleihe bei seinem Verein. (Es wechseln nur die Transferrechte)
Abs. 7 - Entlassungen
1 Das Entlassen eines Spielers aus seinem Vertrag kostet 250.000 €.
Abs. 8 - Transfers zur Rückrunde/Saisonende
1 Die Meldung von Transfers, die erst zur Rückrunde oder zum Saisonende durchgeführt werden sollen, ist gestattet.
2 Ausdrücklich erlaubt ist es künftig, Bestandteile eines Transfers zur Rückrunde oder zum jeweiligen Saisonende durchzuführen.
3 Darüber hinaus ist einer Verlagerung von Transferbestandteilen nicht zulässig.
Abs. 9 - Ratenzahlung
1 Die Zahlung eines vereinbarten Geldwerts in einem Transfers ist auf Raten möglich, sofern von beiden Transferpartnern gewünscht und bestätigt.
2 Die Raten können maximal bis zum Saisonende, jedoch nicht darüber hinaus vereinbart werden.
3 Die maximale Anzahl von Ratenzahlungsterminen innerhalb eines Transfers ist auf 2 begrenzt.
4 Sobald ein Spieler erneut wechselt der auf Raten erworben wurde und die Raten noch nicht komplett bezahlt sind, ist die noch fehlende Rate sofort zu begleichen
Abs. 10 - Strafen
Das Kommentieren von Transfermeldungen, vor der Bestätigung des zweiten Managers, ist nicht gestattet und wird mit einer Summe von 3.000.000€ vereinsseitig (Erst-/Hauptteam) bestraft.
Bei wiederholtem Regelverstoß kann die Simleitung die Geldstrafe zu Ungunsten des Kommentierenden anpassen.
Real Sociedad San Sebastián
Aston Villa
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03-09-2020, 08:40:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-10-2021, 14:40:01 von Matze162.)
§ 4 Draft/Einberufungen/Ausberufungen
Abs. 1 - Amateurspieler/Jugendspieler
1 Alle Spieler aus dem Jugend- und Amateurbereich eures Vereins können einberufen werden.
2 Das Mindestalter für einzuberufende Jugend- und Amateurspieler beträgt 16 Jahre.
3 Pro Einberufenen Amateur - bzw. Jugendspieler wird eine Gebühr von 500.000 € erhoben.
4 Bei der Einberufung ist die maximale Kadergrenze zu wahren und ein Jugend- oder Amateurspieler kann erst dann zu einem anderen Verein transferiert werden, wenn die Einberufung abgeschlossen ist.
5 Die Einberufung hat separat im dafür vorgesehenen Forenbereich unter Angabe eines gültigen Links zur Vereinshomepage zu erfolgen.
6 Bei Fehlen des Links wird ein Transfer nicht durchgeführt.
7a Wechselt ein Spieler aus der B-Mannschaft/Jugend eines anderen Teams in die B-Mannschaft/Jugend des SIM-Teams, kann ihn der User sofort gegen die übliche Gebühr (§4 Abs. 1.3) einberufen.
7b Wechselt ein Spieler aus der A-Mannschaft eines anderen Teams in die B-Mannschaft/Jugend des SIM-Teams, kann ihn der User sofort gegen eine Gebühr von 2 Mio einberufen.
7c Beide Arten des Hochziehen belasten nicht das Einberufungskontingent.
8. Wenn ein fester Wechsel zu einem anderen Verein schon fest steht kann ein Spieler nicht mehr einberufen werden.
Abs. 2 - Draftpool und Einberufungen
1 Wechselt ein Spieler, welcher derzeit nicht bei einem aktiv am sim-internen Ligabetrieb teilnehmenden Sim-Verein spielt, in der Realität fest oder per Leihe zu einem Sim-Verein, so wird dieser zu einem Draftpool hinzugefügt.
2 Jeder Manager hat die Möglichkeit einen Spieler der im Draftpool unter seinen Team gelistet ist gegen eine Gebühr zu verpflichten und somit diesen aus dem Pool zu kaufen. Aufsteiger können zwei Spieler aus dem Draftpool des eigenen Teams gegen eine Gebühr verpflichten.
3 Des Weiteren hat jeder Manager die Möglichkeit einen zweiten Spieler der im Draftpool unter seinen Team gelistet ist gegen eine Gebühr zu verpflichten und somit diesen aus dem Pool zu kaufen. Dabei verzichtet er allerdings auf seinen eigenen Draftplatz.
4a Eine Einberufung aus dem Draftpool ist bis zu dem 07.09. einer jeden Saison möglich. Danach wird der Draftpool für Einberufungen geschlossen.
4b Wenn ein Manager für eine längere Zeit nicht im Forum aktiv war und keine Einberufung bis zum 7.9. getätigt hat, greift am 8.9. die Zwangseinberufung. Bedingungen: Das Konto ist ausreichend gedeckt und der Spieler hat einen Mehrwert für den Verein, um diesen für die Zukunft attraktiv zu halten.
4c Ändert sich das RL-Transferdatum eines in der Zukunft liegenden Transfers in die Vergangenheit (Einberufungsphase bereits vorbei), hat der Manager nach dazugehöriger News (tm.de, Vereins-HP) zwei Wochen Zeit diesen Transfer auch 'nachträglich' einzuberufen.
5 Nachdem Ihr das Einberfungsangebot erhalten habt, verbleiben euch 14 Tage maximal allerdings bis zum 14.09. Zeit das Angebot anzunehmen. Solltet Ihr es verpassen das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen so verbleibt der Spieler im Draftpool. Allerdings erhaltet ihr nicht die Einberufungsmöglichkeit zurück.
6 Die festgelegte Einberufungsgebühr ist nicht verhandelbar.
7 In den Transferperioden außerhalb des Drafts (Winter) sind pro Verein zwei (kostenpflichtige) Einberufungen möglich. Spieler, die nicht einberufen wurden, wandern automatisch in den Draftpool.
Abs. 3 - Draft
1 Der Draft startet jede Saison am 15.09. Dabei kann jeder Verein einen noch verfügbaren Spieler aus dem Draftpool zu sich in den Kader ziehen.
2 Die Reihenfolge der Drafts wird aus den Platzierungen der Vorsaison ermittelt. Diesbezüglich werden die Plätze jeweils zwischen den Meistern und CL-Teilnehmern, den EL-Teilnehmern, den EL-Qulaifikationsteilnehmern, den Vereinen, die weder für das internationale Geschäft qualifiziert sind noch absteigen sowie den Aufsteigern gelost. Die Draftplätze werden dabei in umgekehrter Reihenfolge der eben aufgelisteten Töpfe vergeben.
3 Die Reihenfolge der Draftplätze wird im Forum bekanntgegeben.
4 Jeder Manager hat nach Aufruf seines Teams zur Auswahl eines Spielers einen Tag Zeit (24h) um einen Spieler aus dem Draftpool zu ziehen. Die Manager werden zusätzlich per PN erinnert. Verstreicht diese Zeit, so ist automatisch das nächste Team dran.
5 Die Vergabe von Spielern an nicht besetzte Teams erfolgt durch die Admins.
6 Alle Spieler die nach dem Draft noch im Draftpool vorhanden sind, werden den Auktionspools zugewiesen.
Abs. 4 - Ausberufungen
1a Wechselt ein Spieler eures Sim-Vereins in der Realität zu einem anderen Verein, der in der Sim in einer der aktiven Ligen vertreten ist, so könnt ihr ihn innerhalb der Transferperiode ausberufen.
1b Wechselt/Spielt ein Spieler eures Sim-Vereins in der Realität zu/bei einem anderen Verein, der nicht am Ligabetrieb teilnimmt, oder wird entlassen oder ist vereinslos, so habt ihr die Möglichkeit den Spieler jederzeit auszuberufen.
2 Für die Ausberufung erhaltet ihr eine Zahlung in Höhe des aktuellen Wertes des Spielers bei transfermarkt.de.
3 Ist der Verein, zu welchem der Spieler wechselt, nicht aktiven am Ligabetrieb der Sim beteiligt, so wechselt der Spieler zu diesem.
4 Ist der Verein, zu welchem der Spieler wechselt, aktiven am Ligabetrieb der Sim beteiligt, so wechselt der Spieler in den Draftpool und kann überdies vom neuem Verein einberufen werden, insofern dieser noch mindestens ein Einberufungskontingent hat.
Abs. 5 - Trade
1 Jedes Team kann seinen Darftplatz zum Tausch gegen Spieler und/oder Geld anbieten.
2 Teams die den Draftplatz tauschen verlieren ihre zusätzliche Einberufungsoption aus Abs. 2 - Draftpool und Einberufungen §3 und nehmen somit am Draft teil.
3 Draftplätze können im entsprechenden Bereich angeboten werden. (siehe hier)
4 Ein Tausch der Draftplätze muss im Transfermeldungsbereich gemeldet werden. (siehe hier)
Real Sociedad San Sebastián
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Verein: Real Sociedad & Aston Villa
§ 5 Auktionen
Abs. 1 - Allgemeines
1 Es gibt vier verschiedene Auktionsarten: D'Or Auktionen, Silver Auktion, Young & Talented Auktion und Free Agents Auktion.
2 Bei den Auktionen darf man nur Geld in der Höhe bieten, welches euch auf dem Konto zur Verfügung steht.
3 Das Editieren/Kommentieren ist in den Auktionen verboten und führt zum Ausschluss von der jeweiligen Auktionen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 500.000 €.
4 Weitere Informationen ergeben sich hieraus: Info-Thread
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